Verwaltungsmodernisierung: Jahrbuch 2011


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Eckart von Klaeden MdB

Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, Beauftragter der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung



 

Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau

Wichtige Standortfaktoren im internationalen Wettbewerb

Der Wettbewerb um attraktive Standorte hat in den letzten Jahren weltweit erheblich zugenommen. Wichtige Gradmesser für Investitionsentscheidungen sind die Nähe zu Absatzmärkten, Steuern und Abgaben, Infrastruktur, Arbeitskräftepotenzial und Ressourcenverfügbarkeit. Von großer Bedeutung sind aber auch die vom Staat gesetzten Rahmenbedingungen, denn sie können die Effizienz wirtschaftlichen Handelns maßgeblich beeinflussen, etwa durch die Dauer von Genehmigungsverfahren, Transparenz von Verwaltungsprozessen und Regelungen und die sonstige Bürokratiebelastung.

Im internationalen Vergleich schneidet die Bundesrepublik sehr gut ab. Wie interessant Deutschland für ausländische Unternehmen ist, zeigt eine Umfrage der Beratungsgesellschaft Ernst & Young im Juni 2010 unter ausländischen Managern: Danach belegte Deutschland in Europa den ersten Platz, in der Rangliste der weltweit attraktivsten Standorte rückte Deutschland vom sechsten auf den fünften Platz vor.

Um international aber konkurrenzfähig zu bleiben, ist die ständige Modernisierung von Staat und Verwaltung sowie der Abbau überflüssig gewordener Bürokratie erforderlich. Wachstumshemmnisse müssen beseitigt werden um die Grundlage für mehr Beschäftigung zu schaffen.

Angesichts der Auswirkungen der Finanzkrise und der Notwendigkeit den Bundeshaushalt zu konsolidieren, ist dies keine einfache Aufgabe. Der öffentliche Dienst muss einerseits sparen und soll andererseits dennoch seine komplexen Aufträge und Pflichten qualitativ hochwertig erfüllen.

Doch diese Anforderungen bergen durchaus auch Chancen: Die Bundesregierung hat sich daher eindeutige Ziele gesetzt: für mehr Transparenz, Effizienz, Bürgernähe und Servicequalität. Das Regierungsprogramm „Vernetzte und transparente Verwaltung" wird mit Projekten in den Bereichen Personal, Organisation sowie lnformations- und Kommunikationstechnologie Prozesse optimieren und eine effektive Behördenorganisation ausbauen. Die konsequente Nutzung moderner lnformations- und Kommunikationstechnik, einschließlich eGovernment, ist in einer Informationsgesellschaft unabdingbarer Teil der Verwaltungsmodernisierung. Sie hilft Effizienz und Wirksamkeit zu steigern sowie Behördendienste kontinuierlich zu verbessern.

Neben den technisch formalen Bedingungen ist aber auch gut ausgebildetes Personal von großer Bedeutung. Die Ideen, Erfahrungen und Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die „Visitenkarten" des öffentlichen Dienstes, sie machen den Ruf der Verwaltung aus. Im Sinne einer verantwortlichen Dienstrechtspolitik muss daher das Personal gezielt und konsequent gefördert werden. Für den öffentlichen Dienst des Bundes hat die Bundesregierung mit der Tarifreform und dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz hierzu wichtige Weichen gestellt.

Neben der „Binnen”-Modernisierung der Verwaltung ist außerdem entscheidend, nur dort rechtsetzend tätig zu werden, wo es nötig ist, und dabei Auswirkungen und Kosten der Maßnahmen insbesondere für die Wirtschaft nicht aus den Augen zu verlieren. Daher hat die Bundesregierung das Programm „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" beschlossen. Ziel ist es bürokratische Belastungen, die der Wirtschaft durch die Befolgung von Informationspflichten entstehen, bis Ende 2011 um 25 Prozent zu reduzieren. Diese systematische Vereinfachung von Regelungen setzt Kapazitäten bei den Unternehmen frei und verschafft ihnen mehr Gestaltungsspielraum.

Inzwischen zeigt der Abbau bürokratischer Hemmnisse beachtliche Erfolge. Im Jahre 2006 betrug die jährliche Bürokratiebelastung der Wirtschaft rund 50 Milliarden Euro. Bis Juli 2010 wurden über 300 Vereinfachungsmaßnahmen mit einem Entlastungsvolumen von rund sieben Milliarden Euro jährlich umgesetzt. Änderungen für einzelne Branchen sind davon ebenso berührt wie Vereinfachungen im Bereich Steuern und Abgaben oder bei der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, die nahezu alle Unternehmen betreffen. Bis Ende dieses Jahres wird die Bürokratiebelastung der Unternehmen schon um 22 Prozent geringer sein als 2006. Am 27. Januar 2010 beschloss die Bundesregierung, die Bürokratiekosten um 25 Prozent im Vergleich zum Referenzjahr 2006 zu reduzieren. Dies ist zwar ehrgeizig, aber erreichbar. Um den nachhaltigen Erfolg des Regierungsprogramms sicherzustellen, beschloss die Bundesregierung im Dezember 2010 über 100 Vereinfachungsmaßnahmen, durch die die Bürokratiekosten der Unternehmen um zusätzliche 4,6 Milliarden Euro verringert werden. Dieser Umsetzungsplan wird kontinuierlich fortgeschrieben und stellt sicher, dass der Kabinettbeschluss bis Ende 2011 tatsächlich umgesetzt wird.

Der Nationale Normenkontrollrat, der diesen Modernisierungsprozess seit 2006 begleitet, steht der Bundesregierung als guter und kritischer Partner zur Seite. Dieses Gremium überprüft bei allen Gesetzentwürfen der Bundesregierung den bürokratischen Aufwand, der durch die Befolgung von Informationspflichten bei Bürgern, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung entsteht – und regt gegebenenfalls die Erarbeitung kostengünstigerer Alternativen an.

Mit dem systematischen Abbau von Kosten aus Informationspflichten wurde in der vergangenen Legislaturperiode ein guter Anfang gemacht. Die christlich liberale Bundesregierung geht jetzt noch einen Schritt weiter und macht den gesamten Aufwand, der zur Erfüllung einer bundesrechtlichen Norm notwendig ist, zum Gegenstand ihrer Betrachtung. Dies bringt einen Perspektivwechsel mit sich: Das Recht wird aus der Sicht aller Betroffenen untersucht und weiterentwickelt. Damit betritt die Bundesregierung – auch im internationalen Vergleich – methodisches Neuland.

Die bisherige Trennung von Informationspflichten und anderen zur Normerfüllung auferlegten Pflichten entfällt. Ermittelt wird die Gesamtbelastung, die Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung durch die Rechtsetzung entsteht. Diese Belastung soll über alle ausgewählten Rechtsbereiche bis Ende 2011 um ebenfalls 25 Prozent reduziert werden. Zu diesen prioritären Bereichen gehören zum Beispiel verschiedene Anträge, die Angehörige von Pflegebedürftigen stellen müssen, oder unterschiedliche Aufbewahrungspflichten, die Unternehmen für dasselbe Dokument beachten müssen.

Mit dem Übergang vom Standardkostenmodell zur Betrachtung des Erfüllungsaufwands wird die Bundesregierung in der Lage sein, noch umfassender die Folgen der Rechtsetzung einzuschätzen. Dabei geht es nicht darum, Standards zu senken, sondern bessere und effizientere Gesetze zu machen. Darüber hinaus sollte in Betracht gezogen werden, sich stärker der Möglichkeiten zur Befristung und Evaluierung von neuen Regelungen im Gesetzgebungsverfahren zu bedienen. Die Ausweitung und Stärkung des Programms verankert die Politikfelder Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung als eigenständige Politikziele. Sie nehmen dadurch eine zentrale ordnungspolitische Bedeutung ein.

Die Bundesregierung hat wesentliche Weichen zur weiteren Modernisierung der Verwaltung und zur Entbürokratisierung gestellt um so den Standort Deutschland auch für die Zukunft international attraktiv zumachen. Dies gilt es nun konsequent weiter umzusetzen.