Der Ausstieg aus der permanenten jahrzehntelangen Neuverschuldung, wie er jetzt durch die neue Schuldenbremse Verfassungsrang erhalten hat, ist eine moralische Frage allererster Kategorie. Es geht um Verantwortlichkeit, Ressourcenschonung, Generationengerechtigkeit. Wir können es nicht verantworten, künftigen Generationen immer höhere Schuldenberge zu hinterlassen, die in Zeiten des demografischen Wandels von immer weniger Schultern getragen werden müssen. Wir können das wachsende Unbehagen bei den Menschen nicht ignorieren, deren Vertrauen in die Ernsthaftigkeit einer zukunftssichernden Finanzpolitik angesichts der immer höher werdenden Staatsverschuldung zunehmend schwindet. Drittens sehen wir am Beispiel der Haushaltskrisen mancher EU-Mitgliedstaaten, wie dünn das Eis ist, auf dem sich ein schuldenfinanzierter Wohlstand auf lange Sicht bewegt. Hinzu kommen die ganz konkreten Folgen der jüngsten globalen Wirtschafts- und Finanzkrise. Wir sind zwar dabei, uns Zug um Zug von deren Verwerfungen zu befreien. Die Krise wird aber ganz Deutschland und den allermeisten Ländern der EU noch geraume Zeit zu schaffen machen. Überall steht das Thema „Haushaltskonsolidierung“ daher zu recht ganz oben auf der Agenda. Es ist klar, dass es ein „Weiter so“ nicht geben darf. Heute eine Politik auf Dauer und ewig zu machen, auf Kosten der nachfolgenden Generationen, wäre unmoralisch und verwerflich.
Die jahrzehntelange Schuldenspirale zu durchbrechen, dazu soll die im Grundgesetz verankerte neue Schuldenbremse dienen. Sie bedeutet keine Vollbremsung, sondern das Akzeptieren eines langen Bremsweges. Die Schuldenbremse ist so konzipiert, dass das Defizit des Saarlandes 2010 (rd. eine Mrd. Euro) in zehn Einzelschritten binnen eines Jahrzehnts, also bis zum Jahre 2020, sukzessive abgebaut werden soll. In den vor uns liegenden zehn Jahren wird so der Tanker einer Jahr für Jahr anwachsenden Staatsverschuldung Schritt für Schritt gewendet. Dieses Wendemanöver ist von zwei wesentlichen Faktoren abhängig: Von der Entwicklung der Einnahmen einerseits und der Ausgabenreduzierung andererseits. Dabei meint Einnahmeentwicklung nicht nur Wege, die Einnahmequellen zu erhöhen. Auch gilt es - zumindest ebenso wichtig - Einnahmeausfällen durch nicht gegenfinanzierte Steuersenkungen auf Bundesebene entgegenzuwirken.
Umgekehrt sind auf der Ausgabenseite nicht nur die zwangsläufig notwendigen Einsparungen in den Fokus zu rücken, sondern auch hier muss alles dafür getan werden, dass die Landesetats nicht durch weitere bundesseitige Maßnahmen und Gesetze zusätzlich belastet werden. Insofern muss man klar sehen: Einen Defizitabbau, und das über zehn Jahre hinweg, zu organisieren ist keine statische Veranstaltung. Das Ganze ist ein atmendes System. Einnahmeerhöhungen und Einnahmeausfälle, Ausgabenreduzierungen und Ausgabebelastungen gilt es so aufeinander abzustimmen, dass Jahr für Jahr weniger neue Schulden gemacht werden, bis im Jahr 2020 dauerhaft ausgeglichene Haushalte erreicht werden.
Der Etat 2011 des Saarlandes markiert insoweit einen Wendepunkt nicht nur in der Finanzpolitik des Saarlandes, sondern in der ganzen Republik. Wir haben entsprechend harte Einschnitte auf den Weg gebracht. Der weitere Defizitabbau ab 2012 wird aber nur dann möglich sein, wenn es gelingt, die verbliebenen landespolitischen Handlungsspielräume zur Steigerung der Effizienz staatlichen Handelns vollständig auszunutzen und staatliche Förderprogramme sowie kostenintensive Standards im Hinblick auf ihre Notwendigkeit und Wirksamkeit vorurteilsfrei auf den Prüfstand zu stellen.
Die Landesregierung hat hierzu eine Reihe von Arbeitsgruppen unter Beteiligung verschiedener Ressorts sowie unterstützend eine Haushaltsstrukturkommission eingesetzt. Ziel ist es, bis zur Haushaltsaufstellung 2012 und der mittelfristigen Finanzplanung 2011 bis 2015 aufzeigen zu können, wie der Defizitabbau mit den für die weitere Entwicklung des Landes angestrebten politischen Schwerpunktsetzungen in den Entwicklungspotenzialen des Landes wie Bildung, Wissenschaft und Forschung, Familien und Umwelt vereinbart werden kann. Einen wichtigen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leistet nicht zuletzt auch die Modernisierung der Landesverwaltung. Der effiziente Einsatz der IT-Technik und die Optimierung von Verwaltungsabläufen stehen für uns in einem unmittelbaren Zusammenhang. Wir setzen dabei auf ressortübergreifende Dienstleistungszentren und die Neuausrichtung der IT-Landschaft. Die entsprechenden Projekte wurden von der Landesregierung auf den Weg gebracht.