Verwaltungsmodernisierung: Jahrbuch 2011


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Uwe Schünemann

Innenminister des Landes Niedersachsen



 

Verwaltungsmodernisierung – eine Daueraufgabe

Fünf Jahre nach Auflösung der Bezirksregierungen hat sich das Zusammenspiel der verbliebenen bzw. reorganisierten Landesbehörden bewährt. Die gegebenen Strukturen, vielfach in Landesbetrieben eingebettet und damit nicht mehr an Kameralistik, sondern an Kosten- und Leistungsrechnung orientiert, sind flexibler geworden. Dies ist auch deshalb wichtig, weil Zeiten, in denen Behörden über Jahrzehnte hinweg einen unveränderten Aufgabenbestand wahrzunehmen hatten, vorbei sind. Rechtsvorschriften werden heutzutage häufig zeitlich befristet und laufend überprüft. Auch Globalisierung und demografische Entwicklung erfordern eine Landesverwaltung, die schnell auf gesellschaftlichen Wandel reagieren kann und dabei selbst auch in ihren Strukturen anpassungsfähig sein muss. Niedersachsen hat mit seiner Verwaltungsmodernisierung 2004/2005 dafür hervorragende Voraussetzungen geschaffen.

Nach einer erfolgreichen Konsolidierungspolitik wäre der Landeshaushalt in 2010 ohne Nettokreditaufnahme ausgekommen, wenn nicht die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise die Aufnahme neuer Schulden unvermeidlich gemacht hätte. In der Konsequenz bedurfte es nach den bereits in der Vergangenheit erfolgten Einschnitten wie dem Wegfall des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes für Beamte (oberhalb A 9) weiterer drastischer Etatkürzungen. Alle Ressorts waren daher gehalten, ihre Ausgaben ab 2011 dauerhaft um durchschnittlich zwei Prozent zu kürzen; anrechenbar auf diese Einsparvorgabe war auch ein weiterer Personalabbau.

Nachdem Niedersachsen in den vergangenen fünf Jahren bereits knapp 7.000 Stellen in der allgemeinen Verwaltung gestrichen hat, werden bis 2015 weitere 1.900 Vollzeiteinheiten abgebaut. Mit Blick auf die demografische Entwicklung wird es aber auch über den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung hinaus erforderlich sein, den Umfang des Landespersonals kontinuierlich an die rückläufigen Bevölkerungszahlen anzupassen. So werden bis 2030 insgesamt weitere rund 9.000 Stellen abzubauen sein, allein um die heutigen Relationen fortzuschreiben.

Um den Haushalt nachhaltig zu entlasten, hat die Landesregierung bereits im Februar beschlossen, die Lebensarbeitszeit für Beamte bis zum 67. Lebensjahr zu verlängern, gleichzeitig aber auch flexible Altersgrenzen eingezogen: In Niedersachsen können Beamte auf Antrag und mit Zustimmung des Dienstherrn künftig bis zum 70. Lebensjahr im Amt bleiben und damit zusätzliche Altersbezüge erzielen.

Der nach der Wirtschaftskrise neuerlich eingeschlagene Konsolidierungskurs erfordert viel Kreativität, auch bei der Nutzung neuer Finanzierungsformen. Als erstes großes Referenzprojekt für Public Private Partnership (PPP) hat die Landesregierung jüngst den Zuschlag zum Bau und Betrieb wesentlicher Teile der zu errichtenden Justizvollzugsanstalt Bremervörde durch einen privaten Investor erteilt. Ein weiteres Projekt dieser Art für den Bau eines Justizzentrums am Standort Hannover ist in Vorbereitung. Der dabei berechnete Wirtschaftlichkeitsvorteil gegenüber einem Eigenbau ist geeignet, den Landeshaushalt von vermeidbaren Ausgaben zu entlasten.

Mit Blick auf die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse, ist der eingeschlagene Kurs alternativlos. Verankert sind in der mittelfristigen Finanzplanung jährliche Abbauraten der Nettokreditaufnahme von 350 Millionen Euro, mithin käme Niedersachsen 2018 ohne neue Schulden aus. Um dieses Ziel zu erreichen, wird es auch künftig struktureller Veränderungen der Aufbau- und Ablauforganisation der Landesverwaltung bedürfen. Verwaltungsmodernisierung wird damit zur Daueraufgabe.