Verwaltungsmodernisierung: Jahrbuch 2011


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Lorenz Caffier

Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern



 

Verwaltungsmodernisierung als ein Beitrag zur Haushaltssanierung in Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltungsmodernisierung muss in Zeiten rückläufiger staatlicher Mittel immer auch mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung betrieben werden. Da auf der Einnahmeseite nur wenig politischer Gestaltungsspielraum besteht, müssen vorrangig die Ausgaben der Verwaltung reduziert werden. Gleichzeitig sollen aber keine Qualitätseinbußen bei der Erfüllung notwendiger öffentlicher Aufgaben entstehen. Dieses Ziel kann erreicht werden, indem die Produktivität der Verwaltung gesteigert wird, also mit gleichem oder geringerem Aufwand ein besseres bzw. gleichbleibendes Gesamtergebnis erzielt wird. Die Absenkung der Ausgaben auf anderen Feldern, wie zum Beispiel bei Investitionen in Infrastruktur oder in Bildung wäre im Gesamtergebnis kontraproduktiv und nicht zukunftsgerichtet.

In unserem Land ist Verwaltungsmodernisierung, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der umfassenden Transformation einer gesamten Landes- und Kommunalverwaltung von DDR-Bedingungen zu solchen des vereinigten Deutschlands, seit 1990 ein ständig laufender Prozess. Gleichwohl gilt es in der jeweiligen Wahlperiode bestimmte Ansätze schwerpunktmäßig zu behandeln. Diese sind aktuell die Kreisstrukturreform, die damit verbundene Aufgabenzuordnung und die Neugestaltung des kommunalen Finanzausgleichs.

Die drei Reformbausteine wurden vom Landtag Mitte 2010 bzw. Ende 2009 verabschiedet und werden bereits umgesetzt. Aber auch bei den Daueraufgaben wie der Verschlankung landesbehördlicher Strukturen und bei der Verringerung der Stellen im Bereich der Landesverwaltung wurden bedeutende Schritte zur Ausgabenreduzierung getan. Die in der Verwaltungsmodernisierung liegenden finanziellen Potenziale müssen jetzt genutzt werden, da gegenwärtig noch finanzielle Handlungsspielräume zur Umsetzung größerer Reformvorhaben gegeben sind, um die Finanzsituation der öffentlichen Hand zukunftsfest und nachhaltig zu gestalten.

Mit dem vom Landtag am 7. Juli 2010 beschlossenen Gesetz zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Kreisstrukturgesetz) wird die Existenz dauerhaft leistungsfähiger Landkreise sichergestellt werden. Verschiedene Untersuchungen zu den finanziellen Auswirkungen der Kreisstrukturreform haben ergeben, dass durch diese Reform bis zu 90 Millionen Euro jährlich eingespart werden können. Über einen Zeitraum von zehn Jahren ergäbe sich so ein Einsparpotenzial von mehr als einer halben Milliarde Euro, das auf dem ohnehin schwierigen Weg zur Haushaltskonsolidierung nicht ungenutzt bleiben darf. Erste Erfahrungen im Rahmen der Umsetzung der Kreisstrukturreform stimmen mich zudem zuversichtlich, dass hier die durch die Reform eröffneten möglichen Einsparpotenziale weitgehend unter Beachtung der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort auch genutzt werden.

Mit dem ebenfalls am 7. Juli 2010 beschlossenen Aufgabenzuordnungsgesetz werden im Zusammenhang mit der Kreisstrukturreform Doppelstrukturen abgebaut und Verwaltungsstrukturen insgesamt verschlankt. Die erforderlichen öffentlichen Aufgaben sollen im Wesentlichen auf der Ebene wahrgenommen werden, die die Gewähr für größtmögliche Wirtschaftlichkeit, Bürger- und Wirtschaftsnähe, Rechtssicherheit und fachliche Qualität bietet.

Um die Personalkosten der Landesverwaltung dem ab 2020 verfügbaren Einnahmeniveau des Landes anzupassen, ist es erforderlich, die Anzahl der Beschäftigten in den Landesbehörden bis zu diesem Zeitpunkt auf den durchschnittlichen Stellenbestand der finanzschwachen westlichen Flächenländer zurückzuführen. Hinzu kommt, dass das Land hierbei auch den weiteren Rückgang der Bevölkerungszahl als wesentlicher Bezugsgröße für die öffentliche Stellenzahl berücksichtigen muss. Die Personalkonzepte 2004 und 2010 regeln, wie dieses Ziel im Einzelnen umzusetzen ist. Der Personalkörper des Landes wird dadurch um gut 25% verkleinert.

Parallel zur Reduzierung des Personalkörpers hat das Land auch die äußeren Verwaltungsstrukturen in den vergangenen Jahren erheblich gestrafft. So sind von den rd. 350 Behörden am Beginn der neunziger Jahre heute nur noch weniger als ein Drittel (rd. 110 Behörden) übrig. Aber auch dieser Prozess ist nicht abgeschlossen. Als aktuelles Beispiel sei hier die Reduzierung von elf auf vier Behörden im nachgeordneten Bereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz genannt.