In Bayern gab es bereits in der Vergangenheit eine Vielzahl von Anstrengungen um Deregulierung und Reform der Verwaltung. Das Projekt „Verwaltung 21“ (u. a. Modernisierung ganzer Verwaltungszweige, Abbau von Verwaltungsstufen, Zusammenfassung von Sonderbehörden, Privatisierung technischer Planungen, umfassende Aufgabenkritik) hat die Grundlagen für eine Straffung der gesamten Staatsverwaltung geschaffen.
Die Strukturreformen bilden die Grundlage für die jetzige Tätigkeit der Projektgruppe „Verwaltungsreform“, die unter den Gesichtspunkten der Subsidiarität, der Bürgerorientierung und der Transparenz zur Erzielung weiterer Effizienzgewinne führen soll.
Auch die Steuerverwaltungen der Länder unternehmen erhebliche Anstrengungen, das Besteuerungsverfahren grundlegend zu modernisieren. Ziel ist es, vor allem den Bürokratieaufwand für Bürger, Unternehmen und Verwaltung – insbesondere durch verstärkten Einsatz von IT – zu reduzieren. Beispielhaft möchte ich hierfür drei laufende Projekte nennen:
Mit der Elektronischen Lohnsteuerkarte verabschiedet sich die Finanzverwaltung endgültig von der alten Kartonkarte. Die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragenen Besteuerungsmerkmale wird die Finanzverwaltung zentral und einheitlich in einer bundesweiten Datenbank verwalten. Der Arbeitgeber wird die Lohnsteuerabzugsmerkmale ab dem Jahr 2012 elektronisch unmittelbar von der Finanzverwaltung erhalten.
Mit der Elektronischen Bilanz werden künftig Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen nach einheitlichem Datensatz von den Unternehmen an die Finanzverwaltung übermittelt.
In den nächsten Jahren soll allen Bürgern auf Wunsch eine vorausgefüllte Steuererklärung zur Verfügung gestellt werden. Die Konzeption sieht vor, dass die persönlichen Steuerdaten, die der Steuerverwaltung ohnehin schon vorliegen, über ELSTER elektronisch vom Bürger abgerufen und dann ohne Medienbruch in die elektronische Steuererklärung übernommen werden können. Aus meiner Sicht ist das ein erfolgversprechender Weg, Bürokratie abzubauen, Kosten zu sparen und die Steuerpflichtigen künftig bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten spürbar zu entlasten. Denn die weitgehende Entlastung von Bürgern und Unternehmen von vermeidbaren Bürokratieaufwenden halte ich für einen wesentlichen Standortfaktor bei der Entscheidung für eine Unternehmensansiedlung, für einen wichtigen Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und somit für zukünftige Steuereinnahmen.
Neben den genannten IT-Maßnahmen im Verwaltungsvollzug leistet auch ein strategisches IT-Management einen wichtigen Beitrag zum Ausweg aus der Schuldenfalle. Zusätzlich zu den bereits erzielbaren Rationalisierungseffekten, können z. B. durch eine intelligente Einführung von Green-IT im IT-Betrieb bis zu 40 Prozent an Energiekosten eingespart werden. Im Rahmen der Umsetzung neuer eGovernment-Paradigmen, wie z. B. Open Data und Open Government, stellen wir der Wirtschaft Daten zur Verfügung, die wichtige Entscheidungs- und Managementprozesse von Unternehmen unterstützen und beschleunigen. Jüngste Beispiele hierfür sind z. B. die Bauleitplanungen im Internet, die wir in Bayern derzeit in das Standortinformationssystem (SISBY) integrieren.
Die Effizienzoptimierung der Verwaltung, insbesondere durch moderne IT, kann aber nur eine Säule im Kampf gegen ausufernde Verschuldung der öffentlichen Hand sein. Darüber hinaus ist die Politik gefordert, Prioritäten zu setzen. In Anbetracht der Finanzlage der öffentlichen Haushalte muss sich der Staat auf Vorrangiges konzentrieren und auf Wünschenswertes verzichten.
Haushaltskonsolidierung ist kein Selbstzweck; sie dient dazu, unsere Gestaltungsspielräume auch in Zukunft zu sichern. Der Freistaat Bayern hat sich bereits im Jahr 2000 das Ziel eines Staatshaushalts ohne Neuverschuldung in 2006 gesetzt. Dieses Ziel wurde erreicht. Und: Der Staatshaushalt kommt im Jahr 2010 trotz einbrechender Steuereinnahmen zum fünften Mal in Folge netto ohne neue Kredite aus. Die Folge ist eine Zinslastquote von lediglich 2,7 Prozent (Durchschnitt Flächenländer West: 7,9 Prozent) und andererseits eine Investitionsquote von 13,8 Prozent (10,9 Prozent).
Diese vorbildlichen Daten sind Ansporn, unsere nachhaltige Finanzpolitik fortzuführen.