Zu viele Schulden machen den Staat handlungsunfähig und belasten zukünftige Generationen. Deswegen führt auch künftig kein Weg an einem strengen Sparkurs vorbei. Der Südwesten gehört jedenfalls zu den Ländern mit der niedrigsten Pro-Kopf-Verschuldung. Um diese Position für die Zukunft zu sichern, hat der Landtag von Baden-Württemberg bereits 2007 eine Schuldenbremse in die Landeshaushaltsordnung eingebaut. Der Ende 2007 erreichte Stand der Kreditmarktschulden wurde als Obergrenze für eine künftige Kreditaufnahme festgeschrieben. Das Land setzte damit ein Ausrufezeichen hinter seine seit Jahren konsequente Politik der Haushaltskonsolidierung.
Der Rotstift wird – auch in Baden-Württemberg – seit nunmehr zwei Jahrzehnten zuerst beim größten Ausgabenposten, dem Personal, angesetzt. Das fordert die Verwaltungen. Sie müssen ihre Verfahren vereinfachen und Prioritäten setzen. Grundlegende gesellschaftliche Entwicklungen erhöhen den Veränderungsdruck:
Effizienz, wirkungsvolles Handeln, Transparenz und bürgerorientierter Service lauten die Schlagworte. Mit zahlreichen Maßnahmen hat das Land in den letzten Jahren auf diese Herausforderungen reagiert. Nur einige Beispiele möchte ich herausgreifen.
Mitte des Jahrzehnts hat das Land seine Verwaltungsstruktur reformiert. Die Aufgaben von über 300 Behörden gingen auf die allgemeinen Verwaltungsbehörden über. Durch diese Bündelung von Ressourcen wird der Landeshaushalt ab 2011 jährlich um einen dreistelligen Millionenbetrag entlastet. Zugleich wurde damit die Struktur für Dienstleistungen vor Ort aus einer Hand geschaffen.
Vor zehn Jahren wurde die Einführung neuer Steuerungsinstrumente gestartet. Heute stehen ein einheitliches Haushaltsmanagementverfahren für die gesamte Landesverwaltung und eine flächendeckende Kosten- und Leistungsrechnung als Basis für einen produktorientierten Haushalt zur Verfügung. Aktuell informieren rund 20 fachbereichsspezifische Führungsinformationssysteme, teilweise auch als Balance Scorecards, und ein Informationssystem für die Abgeordneten des Landtags die Leitungsebenen über steuerungsrelevante Fachinformationen und Finanzdaten. Die Zielvereinbarung als Steuerungsinstrument ist nahezu flächendeckend eingeführt. Die Basis für effiziente Verwaltungsarbeit ist damit vorhanden und wird umfassend genutzt.
Dieses Projekt zeigt, dass Verwaltungsmodernisierung ohne eGovernment nicht denkbar ist. Das Land und seine Kommunen haben in den vergangenen Jahren – teilweise in enger Kooperation – viele weitere Lösungen entwickelt. Gute eGovernment-Lösungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie alle Teile eines Gesamtprozesses einbeziehen, in optimierter Form abbilden und Grundanforderungen, etwa standardisierte Schnittstellen und Servicerelevanz, erfüllen. Beispiele, die sich in kürzester Zeit rentiert haben, sind die zentrale beleglose Online-Abwicklung von Anträgen, Genehmigungen und Abrechnungen von Dienstreisen oder von Beihilfen im Krankheitsfall in der gesamten Landesverwaltung sowie das Meldeportal des kommunalen Datenverbunds, das Online-Auskünfte aus dem Melderegister bietet (2009: 2,9 Millionen Auskünfte ohne Warte- und Bearbeitungszeiten).
Baden-Württemberg hat zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie sein Portal www.service-bw.de um eine Plattform zur Online-Abwicklung von Verwaltungsverfahren jeder Komplexität erweitert. Die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung (zum Beispiel Reduzierung der Komplexität von Verfahren und Zuständigkeiten durch die Verwaltungsstrukturreform, einheitliche Stellen im Verfahrensrecht) sind weitestgehend geschaffen, ohne Verantwortungsgrenzen zu verwischen. Es liegt in der Hand der Verantwortlichen in den Behörden des Landes, die damit verbundenen Chancen zur langfristigen Senkung von Kosten und zur verbesserten Serviceorientierung zu nutzen.