Deutschland erlebte Ende 2008 und Anfang 2009 einen historischen Wirtschaftseinbruch, der zu einer Rekordverschuldung der öffentlichen Haushalte führte. Der konjunkturelle Rückgang der Steuereinnahmen und die konjunkturstabilisierenden Maßnahmen in Form von Steuersenkungen und ausgabeseitigen Konjunkturprogrammen haben die Finanzlage des Staates erheblich belastet. Die aktuelle gesamtwirtschaftliche Entwicklung macht jedoch deutlich, dass das entschlossene Handeln von Bund, Ländern und Kommunen richtig und notwendig gewesen ist.
Damit die Handlungsfähigkeit des Staates auch zukünftig erhalten bleibt, ist nunmehr eine Konsolidierung der öffentlichen Finanzen dringend geboten. Daher haben sich Bund und Länder im Rahmen der Föderalismuskommission II auf eine Schuldenregel verständigt. Die sogenannte Schuldenbremse bietet dem Bund und den Ländern den gesetzlichen Rahmen für die zukünftigen Konsolidierungserfordernisse. Demnach sind die Länder dazu verpflichtet, ab 2020 auf eine strukturelle Neuverschuldung zu verzichten. Rheinland-Pfalz verfolgt das Ziel, die Schuldenbremse zeitnah in der rheinland-pfälzischen Verfassung zu verankern, damit klare Rahmenbedingungen für die Aufstellung zukünftiger Haushalte bestehen. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf aller Fraktionen des Landtags wurde bereits eingebracht.
Die Umsetzung der Schuldenbremse erfordert zunächst, den Konsolidierungsbedarf zur Erreichung des strukturellen Haushaltsausgleichs in 2020 und den verbleibenden Handlungsspielraum zu quantifizieren. Daher hat die rheinland-pfälzische Landesregierung den Finanzplanungszeitraum bis 2020 verlängert und ein realistisches, differenziertes Konsolidierungsszenario erarbeitet. Hierzu wurden die bekannten Ausgabegrößen fortgeschrieben. Sie umfassen einerseits die laufenden Verpflichtungen aus der Vergangenheit (z. B. Pensionen, Zinsen). Daneben wurden die bestehenden Ausgaben ohne reale Steigerungen einkalkuliert. Bei der Berechnung wurde zusätzlich davon ausgegangen, dass keine neuen Programme aufgelegt werden. Das Ergebnis ist ernüchternd, denn selbst bei dieser sparsamen Haushaltsführung steigt der Konsolidierungsbedarf bis zum Jahr 2020 auf 1,8 Milliarden Euro. Eine solche Herausforderung kann alleine ausgabeseitig nicht bewältigt werden.
Die Bundesregierung kam zu einem vergleichbaren Ergebnis und hat daher in ihrem Sparpaket eine umfangreiche einnahmeseitige Konsolidierung vorgesehen. Für Rheinland-Pfalz erscheint es realistisch, dass 80 % der Gesamtkonsolidierung auf der Ausgabenseite erreicht werden. Konkret sind Einsparungen bei den Personalausgaben von jährlich 1,5 Prozent der Ausgaben für aktiv Beschäftigte eingeplant. Daneben sollen die Sachausgaben, Investitionen und Zuweisungen für die aktuellen Landesaufgaben ohne kommunalen Finanzausgleich bis 2020 jährlich um 70 Millionen Euro reduziert werden. 20 Prozent der Gesamtkonsolidierung sollen auf der Einnahmeseite erreicht werden. Dabei wurde unterstellt, dass die seit 2008 vorgenommenen Steuersenkungen, durch die dem Landeshaushalt dauerhaft jährlich 580 Millionen Euro fehlen, zur Hälfte zurückgenommen werden. Daneben ist eine einmalige Erhöhung der sonstigen Einnahmen um 60 Millionen Euro eingeplant. Zusätzlich ergeben sich konsolidierungsbedingte Zinseinsparungen.
Bei vollständiger Umsetzung des vorgelegten Konsolidierungsszenarios dürfen die für die aktuelle Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehenden Ausgaben im Vergleich zum Regierungsentwurf 2011 in den nächsten neun Jahren jährlich maximal um 0,2 Prozent steigen. Insgesamt wird der Haushalt 2012 bis 2020 jahresdurchschnittlich um rund 200 Millionen Euro zu konsolidieren sein. Das Szenario verzichtet zunächst bewusst auf die Festlegung konkreter Maßnahmen. Der vorgegebene Konsolidierungsrahmen dient in einem ersten Schritt der Orientierung und Konsensbildung bei allen Beteiligten. In einer nächsten Projektphase ist ein konkretes Konsolidierungsprogramm zu erarbeiten.
Den ersten konjunkturverträglichen Konsolidierungsschritt hat die Landesregierung mit ihrem Haushaltsentwurf 2011 vorgelegt. Hier wurden die Ausgabenansätze der Fachressorts um 70 Millionen Euro reduziert. Darüber hinaus werden innerhalb der nächsten drei Jahre 200 Personalstellen abgebaut. Die aktuellen Steuermehreinnahmen, die nicht an die Kommunen weiterzugeben sind, werden vollständig für Konsolidierungszwecke eingesetzt.