Die Planungen und Entwicklungen der elektronischen Gesundheitskarte sind nun im achten Jahr. Und die Bilanz ist ernüchternd. Allein im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein sind Kartenleser ausgegeben worden. Auf den Rollout der neuen Karten warten alle. Ebenso wie auf die Fortsetzung des sogenannten Rollouts, also der Ausgabe von Kartenlesern und Karten für den Rest der Republik.
Mit dem Regierungswechsel wurde ein Neustart bei der Vernetzung des Gesundheitswesens angestrebt. Die Einigung von Kostenträgern, Leistungserbringer und dem Ministerium auf eine pragmatische Neuausrichtung des Projekts hat sich zunächst auf einige Anwendungen konzentriert: für die Versicherungen das Online-Versichertenstammdatenmanagement, für die Ärzte eine verschlüsselte elektronische Kommunikation zwischen Leistungserbringern (niedergelassene Ärzte, Kliniken, Labore) und für die Patienten der elektronische Notfalldatendatz und medizinische Basisinformationen auf der Karte.
Andere wichtige und gerade medizinisch sinnvolle Anwendungen wie die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept wurden auf unbestimmte Zeit verschoben. Damit ist eigentlich den Kritikern der elektronischen Gesundheitskarte der Wind aus den Segeln genommen worden, denn in der Vergangenheit hatten viele Mediziner Zweifel an der Datensicherheit bei der medizinischen Dokumentation geäußert. Durch das kürzlich beschlossene Moratorium bei elektronischer Patientenakte und Rezept wird es die kritisierte Dokumentation aber bis auf Weiteres nicht geben. Vor diesem Hintergrund entwickelt sich die ohnehin fragwürdige Auseinandersetzung über einen angeblich mangelhaften Datenschutz bei der Gesundheitskarte immer mehr zu einer Phantomdiskussion. Dennoch werden die nächsten notwendigen Schritte nur langsam und zögernd angegangen. Der Online-Versichertenstammdatenabgleich ist nur gesetzlich verpflichtend sinnvoll.
Eine entsprechende gesetzliche Regelung ist überfällig. Mit dem Basis-Rollout der Gesundheitskarten und Kartenterminals mit anschließendem Online-Rollout einschließlich Heilberufsausweise ist unabhängig von der Überprüfung der Projekt- und Organisationsstrukturen sofort bundesweit (gestaffelt) zu beginnen. Absehbare funktionale Änderungen an den vorgesehenen Anwendungen sind bereits in dieser Basis-Infrastruktur jederzeit problemlos möglich (Nachladbarkeit).
Auch beim Projektmanagement gibt es bisher keine richtigen Fortschritte, sondern allenfalls Variationen. Als 2005 die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, kurz gematik, gegründet wurde, war das ein Fortschritt. Eine gemeinsame Einrichtung von Kostenträgern und Leistungserbringern sollte die Spielregeln festlegen. Fünf Jahre später soll nun jeder selbst seine Vernetzung realisieren: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung realisiert aufgrund der bisherigen Erfahrungen die Vernetzung der Ärzte durch den elektronischen Arztbrief. Die Kassen, vertreten durch ihren Spitzenverband, erarbeiten die Spielregeln für den Online- Stammdatendienst und die Ärzte sind mit der Bundesärztekammer für das elektronische Rezept als Mehrwert des Patienten verantwortlich. Die zugrundeliegende Telematikinfrastruktur als Backbone wird in gemeinsamer Verantwortung entwickelt.
Eins ist klar: Auch wenn die Politik ein unbefristetes Moratorium für elektronische Patientenakten und Rezepte vorschreibt, Integrierte Versorgung, Disease Management Programme, Medizinische Versorgungszentren, Managed Care- Verbünde, Zweitmeinungsverfahren und nicht zuletzt auch das Damoklesschwert der unterlassenen Befunderhebung im Haftungsprozess erfordern dringend die Vernetzung und den Datenaustausch. Und das geht besser mit der elektronischen Gesundheitskarte. Die Vernetzung im Gesundheitswesen kommt. So oder so. Entweder strukturiert, mit klaren Verantwortlichkeiten, vom Start weg interoperabel und offen für alle oder sektoral, heterogen und vergleichsweise kostspielig. Im Moment sieht es manchmal so aus, als würden Politik und Selbstverwaltung in Deutschland den zweiten Weg vorziehen.