ehealth: Jahrbuch 2010


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Rechtskonforme Vertragsgestaltung zwischen Einkauf und Industrie bei Beratungs- und Dienstleistungen

Die Herausforderung

Aufgrund der Vielzahl staatsanwaltlicher Ermittlungen in den letzten Jahren im deutschen Gesundheitsmarkt wächst die Unsicherheit bezüglich der Zulässigkeit verschiedenster Kooperationsformen zwischen der Industrie, medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern. Im Zentrum der Ermittlungen stehen dabei nicht nur persönliche Zuwendungen, sondern vielmehr seit Jahrzehnten übliche Kooperationsformen, wie etwa die Finanzierung von wissenschaftlichen Forschungsprojekten, die Unterstützung von Kongressteilnahmen sowie die Überlassung von Geräten. Die hierdurch ausgelösten Unsicherheiten sind durch die Verschärfung der Strafgesetze in Bezug auf Bestechung und Vorteilsgewährung (Korruptionsbekämpfungsgesetze von 1997) noch größer geworden.

Es geht damit um die grundsätzliche Frage, wie die Kooperation der Industrie in diesen Bereichen mit medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern ausgestaltet werden kann, um einen möglichen Korruptionsverdacht bereits im Ansatz zu vermeiden. Dabei steht außer Frage, dass die Kooperation zwischen Industrie, medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern einerseits aus rechtlichen Gründen notwendig und andererseits forschungs- und gesundheitspolitisch ausdrücklich erwünscht ist. Die Weiterentwicklung von Arzneimitteln und Medizinprodukten erfordert zwingend eine enge Zusammenarbeit der Industrie mit ihren medizinischen Partnern. Auch ist ein verstärktes Engagement der Industrie bei der Drittmittelforschung politisch ausdrücklich gewollt und bei der Finanzierung medizinischer Einrichtungen oft genug schon grundsätzlich vorausgesetzt.

Auf der anderen Seite muss unter dem Gesichtspunkt der Korruptionsbekämpfung vermieden werden, Beschaffungsentscheidungen an die Gewährung von Drittmitteln oder andere Zuwendungen an Einrichtungen oder deren Mitarbeiter zu knüpfen. Insoweit kommt der rechtskonformen Vertragsgestaltung zwischen Industrie und medizinischen Einrichtungen unter Beachtung des Trennungs-, Transparenz-/ Genehmigungs-, Dokumentations- und Äquivalenzprinzips eine große Bedeutung bei.

Die Lösung

Seitens der Industrie ist die Einführung klarer Compliance-Vorschriften, auf deren Einhaltung die Mitarbeiter zu verpflichten und zu schulen sind, erforderlich. Compliance-Handbücher und Musterverträge zwischen Industrie und medizinischen Partnern sind hierbei die Basis.

Darüber hinaus ist die aktive Mitarbeit in Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle – wie z. B. dem AKG Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e. V – sinnvoll, um jederzeit die Einhaltung der geltenden Vorschriften, Gesetze und Regelungen zu gewährleisten. Gerade der AKG e. V. mit seinem Motto „Prävention vor Sanktion“ bietet hier umfangreiche Beratungsleistungen für Industrie und medizinische Einrichtungen an, um die Zusammenarbeit und deren vertragliche Gestaltung vor Beginn zu prüfen und zu helfen, diese rechtskonform zu gestalten. Dies ermöglicht am Ende eine wirksame Korruptionsbekämpfung.

Das Ergebnis

Die Einhaltung der vorgenannten vier Grundprinzipien bei der Zusammenarbeit zwischen der Industrie und ihren Partnern stellt die Grundlage für eine erfolgreiche und rechtlich einwandfreie Zusammenarbeit dar und hilft entscheidend, die Glaubwürdigkeit der Industrie und ihrer Partner im Gesundheitswesen zu verbessern.